Stromanbieter wechseln trotz laufendem Vertrag

Stromanbieter wechseln trotz laufendem Vertrag
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Stromanbieter wechseln trotz laufendem Vertrag: So funktioniert’s

Stromanbieter wechseln

Wann ein Anbieterwechsel trotz laufendem Vertrag möglich ist

Ein laufender Stromvertrag bedeutet nicht zwangsläufig, dass Sie bis zum Ende der Laufzeit gebunden sind. In bestimmten Fällen haben Sie das Recht, früher aus dem Vertrag auszusteigen und den Stromanbieter zu wechseln. Doch wann ist das tatsächlich erlaubt und welche Regeln gelten dabei? Hier erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die wichtigsten rechtlichen und vertraglichen Grundlagen für den Anbieterwechsel trotz aktiver Vertragsbindung.

Vertragsbindung und gesetzliche Kündigungsfristen im Überblick

In Deutschland sind Stromverträge meist auf eine Laufzeit von 12 bis 24 Monaten angelegt. Dabei greifen häufig automatische Verlängerungen, wenn keine fristgerechte Kündigung erfolgt. Für viele Verbraucher bedeutet das eine scheinbare Sackgasse – doch die Realität ist differenzierter. Nach § 309 Nr. 9 BGB darf sich ein Vertrag maximal um ein Jahr verlängern, wenn er nicht gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate zum Laufzeitende.

Seit März 2022 gelten jedoch verbraucherfreundlichere Regelungen: Bei Verträgen, die sich automatisch verlängern, darf die Kündigungsfrist höchstens einen Monat betragen. Noch einfacher ist es in der Grundversorgung – hier können Sie mit nur zwei Wochen Frist kündigen. Diese Regelungen geben Ihnen mehr Flexibilität und eröffnen Chancen zum Anbieterwechsel – selbst mitten im Vertragsverhältnis.

Was bedeutet Sonderkündigungsrecht beim Stromvertrag?

Das Sonderkündigungsrecht ist Ihr Joker, wenn es um den Stromanbieterwechsel trotz laufendem Vertrag geht. Dieses Recht greift bei bestimmten, vertraglich oder gesetzlich definierten Ereignissen, wie zum Beispiel einer Preiserhöhung. Wenn Ihr Anbieter die Preise anhebt, ohne dass Sie zusätzlich Leistungen erhalten, dürfen Sie kündigen – und zwar mit einer Frist von 14 Tagen ab Mitteilung der Preisänderung.

Auch wenn Sie umziehen und Ihr Anbieter Sie am neuen Wohnort nicht mehr beliefern kann oder will, steht Ihnen das Sonderkündigungsrecht zu. Wichtig: Dieses Recht muss aktiv ausgeübt werden – oft innerhalb kurzer Fristen. Achten Sie daher auf Mitteilungen Ihres Stromanbieters und handeln Sie zügig, wenn Sie wechseln möchten.

Relevante Gründe für eine vorzeitige Vertragsbeendigung

Neben Preiserhöhungen und Umzügen gibt es noch weitere Gründe, die eine Sonderkündigung rechtfertigen können. Ein Beispiel: Ihr Anbieter liefert nicht zuverlässig oder verletzt wiederholt seine vertraglichen Pflichten – etwa durch fehlerhafte Abrechnungen oder verspätete Abschläge. Auch eine Insolvenz des Anbieters kann ein außerordentlicher Kündigungsgrund sein.

Rechtlich betrachtet sind diese Fälle oft komplex und nicht immer eindeutig geregelt. Es lohnt sich, im Zweifel rechtlichen Rat einzuholen oder sich an die Verbraucherzentrale zu wenden. Denn nur wer gut informiert ist, kann auch seine Rechte selbstbewusst nutzen und den Stromanbieter wechseln – auch wenn der Vertrag eigentlich noch läuft.

Tipp: Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen genau! Kündigungsfristen und Sonderkündigungsrechte stehen oft im Kleingedruckten – doch genau dort verbirgt sich Ihre Chance auf Flexibilität.
Wichtige Fristen
  • Grundversorgung: 2 Wochen Kündigungsfrist
  • Sonderverträge: i.d.R. 1 Monat (nach Verlängerung)
  • Bei Preiserhöhung: 14 Tage Sonderkündigungsrecht

Vertragslaufzeiten im Vergleich
Vertragstyp Übliche Laufzeit Kündigungsfrist
Grundversorgung Unbefristet 2 Wochen
Standardvertrag 12–24 Monate 3 Monate
Verlängerung nach März 2022 Unbegrenzt 1 Monat

Die häufigsten Sonderkündigungsgründe und ihre Voraussetzungen

Ein Stromanbieterwechsel während eines laufenden Vertrags ist möglich, wenn Sie ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht haben. Doch wann genau dürfen Sie dieses Recht ausüben? In diesem Abschnitt erfahren Sie, welche Situationen zu einem Sonderkündigungsrecht führen und worauf Sie achten sollten, damit Ihre Kündigung wirksam ist. So können Sie gezielt und rechtssicher den Stromanbieter wechseln, ohne Vertragsstrafen zu riskieren.

Strompreiserhöhung als Kündigungsgrund richtig nutzen

Wenn Ihr Stromanbieter den Preis erhöht, ohne dass sich der Leistungsumfang ändert, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Diese Regelung ist gesetzlich verankert (§ 41 Abs. 3 EnWG) und schützt Sie als Verbraucher vor einseitigen Änderungen zum Nachteil des Kunden. Wichtig: Sie müssen die Kündigung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung über die Preisänderung einreichen. Verpassen Sie diese Frist, bleibt Ihnen nur noch der reguläre Weg zum Laufzeitende.

In der Praxis lohnt es sich, auf Mitteilungen Ihres Anbieters besonders zu achten – oft verstecken sich Hinweise auf Preisänderungen in allgemeinen Rundschreiben oder Rechnungen. Sollte eine Preiserhöhung erfolgen, ist es ratsam, direkt Vergleichsportale zu nutzen und den Wechsel in die Wege zu leiten. So schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe: Sie nutzen Ihr Kündigungsrecht und profitieren von günstigeren Tarifen.

Umzug: Wann darf man den Stromvertrag kündigen?

Ein Umzug bringt viele organisatorische Aufgaben mit sich – darunter auch die Frage, was mit dem bestehenden Stromvertrag passiert. Grundsätzlich gilt: Wenn Ihr Anbieter Sie am neuen Wohnort nicht mehr beliefern kann oder will, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Auch wenn der Anbieter die Konditionen ändern möchte oder Zusatzkosten entstehen, dürfen Sie kündigen. Sie müssen Ihre Kündigung spätestens sechs Wochen vor dem Umzug einreichen, damit sie fristgerecht wirksam wird.

Etwas komplizierter wird es, wenn der Anbieter bundesweit tätig ist. Dann kann er Ihnen die Belieferung auch am neuen Wohnort anbieten – und Sie bleiben grundsätzlich an den Vertrag gebunden. In solchen Fällen lohnt es sich, auf die AGB zu schauen oder sich mit dem Anbieter in Verbindung zu setzen. Tipp: Dokumentieren Sie die Umzugsadresse und die Gesprächsinhalte, um im Streitfall Beweise vorlegen zu können.

Leistungsprobleme und andere außerordentliche Gründe

Auch gravierende Leistungsprobleme können eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Hierzu zählen wiederholte Abrechnungsfehler, unzuverlässige Lieferung, nicht eingehaltene Abschlagszahlungen oder eine nicht nachvollziehbare Tariferhöhung. Wichtig: Diese Gründe müssen nachweisbar sein – zum Beispiel durch eine schriftliche Beschwerde und eine nachfolgende, unzureichende Reaktion des Stromanbieters.

In der Praxis kommt diese Art der Kündigung seltener vor, da sie mit einem gewissen Aufwand verbunden ist. Dennoch: Wenn Ihr Vertrauen in den Anbieter nachhaltig gestört ist, kann dieser Weg eine Alternative sein. Ziehen Sie im Zweifel eine juristische Beratung hinzu – oder wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale, die Ihnen bei der Formulierung einer rechtssicheren Kündigung helfen kann.

Häufige Sonderkündigungsgründe
  • Preiserhöhung: Ohne Mehrleistung sofort kündbar
  • Umzug: Anbieter kann am neuen Ort nicht liefern
  • Vertragsverstoß: Wiederholte Fehler oder Nichterfüllung
  • Insolvenz des Anbieters: Keine Vertragspflicht mehr

Übersicht: Kündigungsgründe und Fristen
Kündigungsgrund Frist Besonderheit
Preiserhöhung 14 Tage nach Mitteilung Nur wenn keine Mehrleistung
Umzug 6 Wochen vor Umzug Nur wenn Anbieter nicht liefern kann
Vertragsverstoß Jederzeit nachweisbar Beweise notwendig
Insolvenz Sofort Vertrag wird unwirksam


Praxis-Tipp: Kündigen Sie nie „auf Verdacht“, sondern nur mit eindeutiger Begründung und Beleg – das erspart Diskussionen und Rückfragen beim Anbieter.

So funktioniert der Anbieterwechsel in der Praxis

Ein Stromanbieterwechsel mag auf den ersten Blick kompliziert erscheinen – gerade wenn Sie noch an einen bestehenden Vertrag gebunden sind. Doch mit der richtigen Vorbereitung und einem strukturierten Ablauf lässt sich der Wechsel problemlos umsetzen. In diesem Abschnitt zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen, worauf Sie achten müssen und welche Fallstricke es zu vermeiden gilt. So behalten Sie den Überblick und können mit ruhigem Gewissen den Anbieter wechseln – sogar während der Vertragslaufzeit.

Tarifvergleich und Auswahl eines neuen Stromanbieters

Bevor Sie überhaupt kündigen, lohnt sich ein gründlicher Tarifvergleich. Denn der Wechsel soll sich nicht nur lohnen, sondern auch dauerhaft für Entlastung auf Ihrer Stromrechnung sorgen. Nutzen Sie bekannte Vergleichsportale wie Check24, Verivox oder die Portale der Verbraucherzentralen. Achten Sie dabei nicht nur auf den Arbeitspreis pro kWh, sondern auch auf Grundgebühren, mögliche Boni und Mindestvertragslaufzeiten.

Viele Anbieter locken mit Wechselboni – diese gelten aber oft nur, wenn der Vertrag über 12 Monate aktiv bleibt. Auch Ökostromtarife sind heute keine Exoten mehr und oft sogar günstiger als konventionelle Angebote. Wer es bequem mag, wählt einen Anbieter, der die Kündigung des alten Vertrags übernimmt. Das ist jedoch nur möglich, wenn keine Sonderkündigung vorliegt – denn diese müssen Sie selbst einreichen.

Neuen Vertrag abschließen und alten kündigen: Schritt für Schritt

Haben Sie sich für einen neuen Anbieter entschieden, können Sie den Wechselprozess starten. Der neue Anbieter übernimmt in vielen Fällen die Formalitäten – sofern kein Sonderkündigungsrecht greift. Dann müssen Sie die Kündigung selbst verfassen und abschicken. Wichtig sind dabei die Einhaltung der Fristen sowie die korrekte Formulierung der Kündigung mit Kundennummer, Vertragsnummer und Begründung.

Nach der Kündigung bestätigt der bisherige Anbieter die Beendigung des Vertrags. Der neue Anbieter teilt Ihnen im Anschluss den Lieferbeginn mit. Ab jetzt läuft die Stromversorgung über den neuen Versorger – ohne Unterbrechung. Wichtig: Machen Sie ein Foto Ihres Zählerstandes am Wechseltag. So stellen Sie sicher, dass die Endabrechnung korrekt erfolgt und es keine Missverständnisse gibt.

Zählerstand, Daten & Fristen: Was beim Wechsel zu beachten ist

Die Angabe des Zählerstands ist entscheidend für eine korrekte Endabrechnung und den reibungslosen Start beim neuen Anbieter. Idealerweise notieren Sie den Stand zum Stichtag und senden ihn sowohl dem alten als auch dem neuen Anbieter zu – mit Datum und möglichst einem Beweisfoto. Manche Anbieter bieten hierfür sogar digitale Uploads oder Apps an.

Auch Ihre persönlichen Daten sollten korrekt und vollständig sein: Name, Adresse, Zählernummer, Kundennummer und ggf. die neue Lieferadresse bei Umzug. Achten Sie außerdem auf Fristen – insbesondere bei Sonderkündigungen. Verspätete Kündigungen führen häufig zur automatischen Vertragsverlängerung. Es lohnt sich also, rechtzeitig aktiv zu werden.

Checkliste: Anbieterwechsel in 6 Schritten
  1. Alten Vertrag prüfen: Laufzeit, Fristen, Sonderkündigungsrecht
  2. Tarife vergleichen: Verbrauch, Boni, Öko-Anteil
  3. Neuen Anbieter auswählen
  4. Kündigung selbst schreiben (bei Sonderkündigung) oder automatisch übergeben
  5. Zählerstand notieren und übermitteln
  6. Lieferbestätigung des neuen Anbieters abwarten

Vergleich wichtiger Wechselmerkmale
Merkmal Alte Anbieter Neue Anbieter
Kündigung durch Anbieter Nur bei regulärem Laufzeitende Oft automatisch übernommen
Sonderkündigung Selbst durchführen Keine Übernahme möglich
Zählerstand erforderlich Ja, für Endabrechnung Ja, für Startverbrauch
Lieferunterbrechung Keine Nahtloser Übergang


Wichtig: Notieren Sie sich das genaue Wechseldatum und den Zählerstand. Diese Angaben sind für die korrekte Abrechnung und Rückfragen essenziell.

Info-Box: Ein Anbieterwechsel dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen. Sie müssen sich um Ihre Stromversorgung keine Sorgen machen – der Netzbetreiber gewährleistet eine lückenlose Lieferung.

Risiken, Stolperfallen und wie man sie vermeidet

Ein Anbieterwechsel bietet Chancen – aber auch Risiken. Viele Verbraucher lassen sich von vermeintlich günstigen Tarifen, Boni oder Werbeversprechen blenden, ohne das Kleingedruckte zu prüfen. Andere scheitern an Fristen oder unklaren Kündigungsmodalitäten. Damit Ihnen das nicht passiert, zeigen wir Ihnen hier die häufigsten Fehlerquellen – und wie Sie sie geschickt umgehen können. So bleibt der Wechsel nicht nur günstig, sondern auch stressfrei.

Versteckte Kosten, Lockangebote und Vertragsfallen

Viele Stromanbieter werben mit Rabatten, Treueboni oder „kostenlosen“ Startguthaben. Klingt super – bis man genauer hinsieht. Denn oft sind diese Angebote an Bedingungen geknüpft: nur bei 12 Monaten Laufzeit, nur bei pünktlicher Zahlung, oder sie gelten nur für Neukunden. Zudem steigen die Preise oft ab dem zweiten Vertragsjahr sprunghaft an. Diese Kostenfalle nennt sich „Tarifstaffelung“ – und wird in Preisvergleichen oft nicht ausreichend dargestellt.

Um sich davor zu schützen, sollten Sie auf folgende Punkte achten: Lesen Sie die AGB sorgfältig. Prüfen Sie, ob der angegebene Preis auch für das zweite Jahr gilt. Und vermeiden Sie es, sich von hohen Sofortboni blenden zu lassen – sie sind kein echtes Ersparnispotenzial, wenn der Grundpreis dafür doppelt so hoch ist.

Fristversäumnis und automatische Vertragsverlängerung

Einer der häufigsten Gründe, warum ein Wechsel nicht klappt, ist die Versäumnis der Kündigungsfrist. Viele Verbraucher denken erst an einen Anbieterwechsel, wenn die nächste Jahresabrechnung ins Haus flattert – dann ist es aber oft zu spät. Vertragsverlängerungen greifen automatisch und verlängern oft um ein ganzes weiteres Jahr. Besonders bei Sonderverträgen ist das tückisch, weil die Frist hier meist bei drei Monaten liegt.

Die gute Nachricht: Seit März 2022 dürfen Verträge nach der Erstlaufzeit nur noch mit einer Kündigungsfrist von maximal einem Monat weiterlaufen. Dennoch bleibt: Wer zu spät kommt, zahlt weiter. Setzen Sie sich deshalb frühzeitig Erinnerungen, idealerweise drei Monate vor Ablauf des Vertrags. Nutzen Sie auch Vergleichsportale, die automatische Erinnerungsfunktionen anbieten.

Formfehler bei der Kündigung vermeiden

Ein weiterer häufiger Stolperstein ist die fehlerhafte Kündigung. Ob fehlende Kundennummer, falsches Datum oder unklare Formulierung – all das kann dazu führen, dass der Anbieter Ihre Kündigung nicht akzeptiert. Besonders bei Sonderkündigungen müssen Sie den Grund klar benennen (z. B. „Sonderkündigung wegen Preiserhöhung“) und im Idealfall die entsprechende Mitteilung beilegen.

Die Kündigung sollte immer schriftlich erfolgen – per E-Mail mit Lesebestätigung, Einschreiben oder über das Kundenportal des Anbieters. Und vergessen Sie nicht: Nur wer auch eine Kündigungsbestätigung erhält, hat wirklich gekündigt. Ohne Bestätigung können Sie nicht sicher sein, dass Ihr Vertrag endet.

Typische Fehler beim Anbieterwechsel
  • Kündigungsfrist nicht eingehalten
  • Fehlende oder unvollständige Angaben in der Kündigung
  • Sonderkündigungsrecht nicht korrekt begründet
  • Versteckte Kosten nicht erkannt

Übersicht: Fehler & Folgen
Fehler Auswirkung Vermeidbar durch
Fristversäumnis Vertrag verlängert sich automatisch Frühzeitige Erinnerung
Formfehler Kündigung wird abgelehnt Vorlage & Checkliste nutzen
Falscher Tarifvergleich Erhebliche Mehrkosten ab Jahr 2 Gesamtpreis über 2 Jahre prüfen
Boni falsch kalkuliert Erwartete Ersparnis bleibt aus Konditionen kritisch bewerten


Achtung: Achten Sie bei Kündigungen auf den Zugangsnachweis – ohne Bestätigung durch den Anbieter gilt Ihre Kündigung im Zweifel nicht.

Unser Extra-Tipp: Verwenden Sie geprüfte Kündigungsvorlagen oder Wechselservices von Verbraucherzentralen – damit ist Ihre Kündigung auf der sicheren Seite.

Rechte und Pflichten im Rahmen des Anbieterwechsels

Beim Stromanbieterwechsel trotz laufendem Vertrag stehen Ihnen nicht nur Rechte zu – Sie haben auch bestimmte Pflichten, die Sie erfüllen müssen. Um den Wechsel reibungslos und rechtssicher durchzuführen, ist es wichtig, beide Seiten zu kennen. Denn nur wer weiß, worauf es rechtlich ankommt, kann Fallstricke vermeiden und seine Stromversorgung lückenlos sicherstellen. Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie nutzen dürfen – und welche Verantwortung Sie im Gegenzug tragen.

Was Kunden bei Ersatzversorgung und Grundversorgung wissen müssen

Viele Verbraucher haben Sorge, während des Anbieterwechsels plötzlich ohne Strom dazustehen. Diese Angst ist unbegründet – dank der sogenannten Ersatz- und Grundversorgung. Falls der neue Anbieter noch nicht liefert oder ein Vertrag unerwartet endet (z. B. durch Insolvenz), springt automatisch der örtliche Grundversorger ein. Sie haben damit jederzeit eine gesetzlich garantierte Versorgung.

Die Grundversorgung ist jederzeit kündbar – mit nur zwei Wochen Frist. Sie unterliegt jedoch meist höheren Preisen als Sondertarife. Die Ersatzversorgung greift bis zu 3 Monate lang und ist für Kunden kostenfrei zugänglich. Wichtig: Diese Regelungen gelten auch, wenn der alte Vertrag endet, bevor der neue startet. Sie bleiben also niemals „im Dunkeln“.

Kündigungsmodalitäten bei Standard- vs. Sonderverträgen

Ein großer Unterschied beim Wechsel besteht zwischen Standardverträgen und Sonderverträgen. Während die Grundversorgung besonders verbraucherfreundlich ist, gelten bei Sonderverträgen individuelle Laufzeiten, Kündigungsfristen und Tarifbedingungen. Diese finden Sie meist im Kleingedruckten oder in den AGB. Wichtig ist: Sonderverträge können nicht jederzeit beendet werden – nur zum Ende der Mindestlaufzeit oder bei Sonderkündigungsgründen.

Bei einem Anbieterwechsel trotz Sondervertrag müssen Sie genau prüfen, ob ein Sonderkündigungsrecht besteht (z. B. Preiserhöhung, Umzug). Andernfalls müssen Sie bis zum Ende der Vertragslaufzeit warten. Tipp: Fragen Sie beim alten Anbieter nach einem Kulanzangebot – manchmal ist ein früherer Wechsel gegen eine geringe Pauschale möglich.

Pflichten des Netzbetreibers beim Anbieterwechsel

Auch der Netzbetreiber spielt beim Anbieterwechsel eine zentrale Rolle – auch wenn Sie ihn selbst nicht auswählen können. Der Betreiber des Stromnetzes in Ihrer Region ist gesetzlich verpflichtet, den Wechselprozess zu begleiten und eine unterbrechungsfreie Versorgung sicherzustellen. Dafür erhält er vom neuen Anbieter alle notwendigen Daten – Zählernummer, Lieferbeginn, Kundendaten – und bestätigt dann die Umschaltung.

Falls es zu Verzögerungen kommt, liegt das selten am Kunden selbst, sondern meist an fehlenden oder fehlerhaften Daten, die zwischen Anbieter und Netzbetreiber ausgetauscht werden. Daher: Achten Sie auf die korrekte Angabe Ihrer Zählernummer und Anschrift. Nur so kann der Netzbetreiber Sie eindeutig identifizieren und den Wechsel ordnungsgemäß umsetzen.

Ihre Rechte im Überblick
  • Stromversorgung ist gesetzlich garantiert (Ersatzversorgung)
  • Grundversorgung jederzeit kündbar mit 2 Wochen Frist
  • Sonderkündigungsrecht bei Preisänderungen und Umzug
  • Keine Kosten durch Wechsel des Netzbetreibers

Ihre Pflichten beim Anbieterwechsel
  • Zählernummer korrekt angeben
  • Kündigungsfristen beachten
  • Sonderkündigung rechtlich belegen (z. B. Preiserhöhung)
  • Kündigungsbestätigung aufbewahren


Gut zu wissen: Der Anbieterwechsel ist für Verbraucher immer kostenfrei – auch wenn der neue Anbieter den Netzbetreiber wechselt. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sichern Ihre Interessen.
Kategorie Ihre Rechte Ihre Pflichten
Grundversorgung Jederzeit kündbar, sichere Versorgung Zählerstand melden, Kündigung einreichen
Sondervertrag Sonderkündigung bei Preiserhöhung Vertragsbedingungen prüfen, Fristen einhalten
Ersatzversorgung Keine Unterbrechung der Stromversorgung Wechsel zu neuem Anbieter selbst initiieren

Extra-Tipp: Fragen Sie bei Unsicherheit den Netzbetreiber oder die Bundesnetzagentur. Dort erhalten Sie kostenlose Informationen zum Anbieterwechsel und Ihren Rechten.

Alternativen zum Anbieterwechsel: Diese Optionen haben Sie

Ein Stromanbieterwechsel ist nicht immer sofort möglich – zum Beispiel wenn kein Sonderkündigungsrecht vorliegt oder die Laufzeit des Vertrags noch andauert. Doch keine Sorge: Es gibt clevere Alternativen, mit denen Sie trotzdem sparen oder Ihre Situation verbessern können. In diesem Abschnitt stellen wir Ihnen drei smarte Strategien vor, die auch ohne klassischen Anbieterwechsel neue Spielräume schaffen. Ideal für alle, die ihre Stromkosten senken wollen, ohne direkt kündigen zu müssen.

Mit dem aktuellen Stromanbieter neu verhandeln

Es klingt vielleicht überraschend, aber: Ihr aktueller Anbieter hat oft mehr Spielraum, als Sie denken. Wenn Sie mit Kündigung oder Wechsel drohen, ist das für viele Anbieter ein Signal, über bessere Konditionen nachzudenken. Gerade langjährige Kunden oder Haushalte mit hohem Verbrauch haben gute Chancen, bessere Preise oder Boni zu erhalten. Das funktioniert besonders gut, wenn Sie Vergleichsangebote parat haben.

Rufen Sie beim Kundenservice an oder schreiben Sie eine freundliche, aber bestimmte E-Mail. Weisen Sie auf günstigere Tarife hin und fragen Sie direkt nach einem verbesserten Angebot. Wichtig: Lassen Sie sich die neuen Konditionen schriftlich bestätigen. Und wenn der Anbieter nicht mitzieht – wissen Sie, was zu tun ist.

Vertragsübernahme oder Wechselservice nutzen

Eine elegante Lösung, wenn Sie aus dem Vertrag rauswollen, aber keine Sonderkündigung vorliegt: die Vertragsübernahme. Manche Anbieter erlauben es, den Vertrag auf eine andere Person zu übertragen – etwa bei Haushaltsauflösungen, Trennungen oder Umzügen. Das muss individuell geprüft werden, kann aber ein Ausweg sein, um die eigene Zahlungsverpflichtung zu beenden.

Wechselservices, wie sie von Verivox, SwitchUp oder der Verbraucherzentrale angeboten werden, nehmen Ihnen viele Schritte ab. Sie überwachen Kündigungsfristen, finden günstige Angebote und übernehmen auf Wunsch sogar die Kommunikation mit Ihrem Anbieter. Perfekt für alle, die wenig Zeit haben oder sich nicht durch den Tarifdschungel kämpfen wollen.

Tarifoptimierung ohne Anbieterwechsel

Sie können auch sparen, ohne den Anbieter zu wechseln. Viele Stromanbieter bieten unterschiedliche Tarife mit variabler Preisstruktur an. Vielleicht zahlen Sie aktuell den Grundtarif, obwohl es für Ihre Verbrauchsmenge einen deutlich günstigeren Tarif gäbe. Oder es gibt einen speziellen Onlinetarif, bei dem Sie auf postalische Abrechnungen verzichten und dafür einen Rabatt erhalten.

Gehen Sie in Ihr Kundenportal, prüfen Sie Ihre aktuellen Tarifdetails und vergleichen Sie mit anderen Angeboten des gleichen Anbieters. Oft reicht ein Klick, um den Tarif zu wechseln – ganz ohne Kündigung. Und falls nicht: Ein Anruf beim Kundenservice wirkt manchmal Wunder. Freundlich nachfragen kostet nichts – außer vielleicht ein paar Minuten Ihrer Zeit.

Alternative Strategien im Überblick
  • Tarifwechsel innerhalb des bestehenden Vertrags
  • Verhandlung mit dem aktuellen Anbieter
  • Vertragsübernahme durch Dritte
  • Automatisierte Wechselservices nutzen

Vergleich: Wechsel vs. Alternative
Option Vorteil Nachteil
Wechsel zu neuem Anbieter Oft größte Ersparnis Fristen und Aufwand beachten
Neuverhandlung Schnell und direkt möglich Erfordert Eigeninitiative
Tarifoptimierung Kein Kündigungsrisiko Nur bei Kulanz des Anbieters
Vertragsübernahme Ausstieg ohne Sonderkündigung Rechtlich nicht immer möglich


Hinweis: Wechselservices erinnern Sie kostenlos an Kündigungsfristen und finden automatisch bessere Tarife – eine entspannte Lösung für vielbeschäftigte Menschen.

Unser Fazit: Wenn ein sofortiger Wechsel nicht möglich ist – keine Panik! Nutzen Sie die Zeit, um Ihren Tarif zu optimieren oder mit dem Anbieter neue Konditionen zu verhandeln.

Stromanbieter wechseln

Quellen: https://www.emova.de/blog/stromanbieter-wechseln, https://www.handelsblatt.com/vergleich/stromanbieter-wechseln-trotz-laufendem-vertrag/