Netzbetreiber

Bei dem Netzbetreiber handelt es sich um den Besitzer eines Leitungsnetzes. Über diese Netze können die Kunden an Gas oder Strom gelangen. Die Anbieter sind zur der Zahlung von sogenannten Netzentgelten verpflichtet. Diese Netzentgelte werden für die Nutzung der Netze erhoben. Die Entgelte sind für ca. ein Viertel des Preises für den Strom bei dem Endkunden verantwortlich. Die Netze sind monopolartig verteilt. Die Zugänge und die jeweiligen Höhen der Nutzungsgebühren werden von der staatlichen Bundesnetzagentur reglementiert. Durch die zuständige Kommune wird für die betroffene Leitung eine Konzession für den Betreiber des Netzes erteilt. Die Leitungen befinden sich auch unter Straßen und Wegen und müssen von den Netzbetreibern in Stand gehalten werden. Grundsätzlich ist es Netzbetreibern nicht gestattet, gleichzeitig Strom anzubieten und zu vertreiben. Mit dieser Regelung soll ausgeschlossen werden, dass Konkurrenzunternehmen ohne eigenes Netz benachteiligt werden. Aus diesen Gründen kam es in vielen lokalen Versorgungsbetrieben zu einer Ausgliederung und Gründung eigener Gesellschaften.



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