Grundpreis

Bei dem Grundpreis handelt es sich um den Kostenanteil, welcher unabhängig von dem Verbrauch gezahlt werden muss. In vielen Verträgen ist im gleichen Zusammenhang von der Grundgebühr die Rede. Mit diesem Preisbestandteil soll für Leistungen bezahlt werden, welche auch unabhängig von der tatsächlichen Nutzung anfallen. So sind bspw. die Bereitstellungskosten für den Stromzähler, die Vorhaltung von Kraftwerken sowie die Leitungsbereitstellung zu erwähnen. Diese Grundkosten sind notwendig, um die stetige Verfügbarkeit von Strom zu gewährleisten. In den Rechnungen wird zusätzlich zu dem Grundpreis in den meisten Verträgen ein Arbeitspreis verlangt. Dabei handelt es sich um den verbrauchsabhängigen Kostenfaktor. Je nach Stromverbrauch kann sich ein ein Tarif mit einem sehr geringen Grundpreis lohnen, bspw. bei einem vergleichsweise geringen Verbrauch.



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