Jahresendabrechnung

Mit dem Abschluss einer Abrechnungsperiode von regulär 12 Monaten wird durch den Gas- bzw. Stromanbieter die Jahresendabrechnung erstellt. Innerhalb der Abrechnung werden auf Basis der abgelesenen Strom- bzw. Gaszählerstände die gezahlten Abschläge in das Verhältnis zu den realen Kosten gesetzt. Die Jahresendabrechnung wird den Kunden mit einer Nachforderung oder einem Guthaben zur Verfügung gestellt. Auf Grundlage der Jahresendabrechnung werden die monatlich bzw. quartalsweise zu leistenden Vorauszahlungen angepasst, insofern sich eine hohe Abweichung ergibt. Innerhalb der Abrechnung müssen verschiedene Informationen wie die Vertragsdauer, Kündigungsfristen sowie ein Verbrauchsvergleichswert enthalten. Die Frist zur Übermittlung der Abrechnung an den Kunden beträgt sechs Wochen nach dem Ende der Abrechnungsperiode.



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