Grundversorger / Grundversorgungsverordnung (GVV)

Bei dem Grundversorger handelt es sich um den Stromanbieter, welcher innerhalb des Netzgebietes für die Sicherstellung der Stromversorgung aller Haushalte verantwortlich ist. Rechtlich ist die Notwendigkeit eines Grundversorgers innerhalb der Grundversorgungsverordnung geregelt. In Deutschland besteht eine rechtliche Verpflichtung des Netzbetreibers, den Grundversorger regelmäßig zu ermitteln. Der Grundversorger ist dabei grundsätzlich der Stromanbieter, welcher zu einem fixierten Stichtag über die höchste Kundenanzahl innerhalb des Netzgebietes verfügt. Insofern die Lieferung von Strom an bestimmte Haushalte durch einen anderen ausfällt, ist der Grundversorger verpflichtet, diesen Haushalt mit Strom zu versorgen.

Innerhalb der GVV werden die Bedingungen festgelegt, nach denen eine Versorgung in der Grund- bzw. Ersatzversorgung erfolgen muss. Das Hauptziel ist die Sicherstellung einer durchgängigen Stromversorgung aller Haushalte.



Weietere Artikel aus unserem Strom Lexikon