Die EnEV wurde in Deutschland im Jahr 2002 erlassen und ist Bestandteil des deutschen Baurechtes. Seit dem Jahr 2002 kam es zu mehreren Neufassungen der Verordnung.
Mit dieser gesetzlichen Verordnung wird das Ziel angestrebt, den Energiebedarf bzw. – verbrauch von Gebäuden und Neubauten zu reduzieren. Bekannt wurde diese Verordnung durch die verpflichtende Erstellung von Energieausweisen für die Gebäude. Somit sind Vermieter verpflichtet interessierten Mieterinnen und Mietern einen gültigen Energieausweis bei der Besichtigung vorzuzeigen. Damit soll der Energiebedarf bzw. Energieverbrauch des Gebäudes transparenter gestaltet werden. In dem Energieausweis sind weiterhin Hinweise für eine sinnvolle energetische Renovierung des jeweiligen Gebäudes aufgeführt.
Innerhalb der EnEV werden für Neubauten bzw. Modernisierungen Standards vorgegeben, welche eingehalten werden müssen. In der Energieeinsparverordnung ist bspw. geregelt, dass Nachtspeicherheizungen älter als 30 Jahre zu durch effizientere Heizungsanlagen zu ersetzen sind.