Netznutzungskosten

Diese Kostenposition kann von den Netzbetreibern den Stromanbietern in Rechnung gestellt werden. Die Netznutzungskosten werden für die Verwendung der Stromleitungen, welche den Netzbetreibern gehören, angesetzt. Alternativ wird auch von einer Durchleitungsgebühr gesprochen. Grundsätzlich müssen die Netzbetreiber die Kosten für die Nutzungsentgelte veröffentlichen. Die Überwachung und Regulierung der Entgelte obliegen der Bundesnetzagentur. Somit werden die Risiken in dem Monopolmarkt gesenkt. Für die Kunden ergibt sich keine gesonderte Kostenposition. Die Netznutzungskosten sind in den Stromrechnungen bereits enthalten. Der Endkunde bezahlt mit seiner Zahlung die Kosten für die Netznutzung bereits mit. Die regional teilweise stark abweichenden Strompreise sind auch ein Resultat der variierenden Netznutzungskosten. Diese können je nach Standort abweichend sein.



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