Stromsteuer

Bei der Stromsteuer handelt es sich um eine Ökosteuer, welche in Deutschland im Jahr 1999 eingeführt wurde. Diese Verbrauchssteuer wird auf den gelieferten Strom angesetzt. Fixiert ist diese Steuer innerhalb des Stromsteuergesetzes (StromStG). Es erfolgt eine direkte Verrechnung im Rahmen des Strompreises, sodass keine nachträglichen Zahlungen erforderlich sind. Mit den angesetzten Steuern soll ein Anreiz geschaffen werden um Energie zu sparen. Für private Haushalte besteht die Möglichkeit durch die Nutzung von erneuerbaren Energieträger von der Stromsteuer befreit zu werden. Die Nutzung von einem Notstromaggregat ist ebenfalls stromsteuerfrei möglich. Für große und mit einem hohen Stromverbrauch arbeitende Unternehmen gibt es ebenfalls Optionen von der Stromsteuer befreit zu werden. Die Steuer auf den Strom wieder in Cent pro Kilowattstunde angegeben.



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