Ablesung

Im Regelfall wird der Strom- und Gaszählerstand einmal im Jahr abgelesen. Diese Ablesung bildet üblicherweise die Grundlage für eine Jahresendabrechnung. Durch den Netzbetreiber wird der Termin der Ablesung im Vorfeld angekündigt, um den Stromzähler bzw. Gaszähler zugänglich machen zu können. Einige Anbieter bieten mittlerweile auch eine Selbstablesung durch den Nutzer an und bitten um eine Übermittlung eines Fotos mit dem Zählerstand und der Zählernummer. Kommt es zu einem Mieterwechsel bzw. Auszug, ist ebenfalls eine Ablesung erforderlich. Auf Basis dieser Abrechnungen wird die Jahresendabrechnung über die Nebenkosten erstellt.



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