Die Sicherheit der Versorgung bezieht sich auf den Strom. In dem Gesetz zur Versorgungspflicht ist fixiert, dass die Stromzufuhr sichergestellt werden muss. Insofern ein Haushalt durch den vertraglich gebundenen Stromanbieter nicht beliefert werden kann, ist der regionale Grundversorger verpflichtet den Haushalt mit Strom zu versorgen. Das Ziel der Deckung des gesamten Bedarfs an ausreichend Energie ist zudem in dem Energiewirtschaftsgesetz festgeschrieben. Demnach sind die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet, einen stabilen Betrieb mit ausreichend Kapazitäten zu gewährleisten. Mit den gesetzlichen Regelungen wird sichergestellt, dass auch bei gekündigten oder neuen Stromverträgen eine Versorgung sichergestellt ist.