Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes soll der Ausbau regenerativer Energien weiter forciert werden. Bei dem Gesetz handelt es sich um einen zentralen Bestandteil der Energiewende. In Deutschland ist das Gesetz erstmals im Jahr 2000 in Kraft getreten. Das Hauptziel ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien in Bezug auf die Stromversorgung auf über 80 Prozent zu erhöhen. Als Zeitkorridor wurde das Jahr 2050 fixiert. Hintergründe für die im EEG vereinbarten Ziele sind die Stärkung des Klima- und Umweltschutzes. Die Nachhaltigkeit in der Energiepolitik steht dabei im Zentrum der Überlegungen. Eine Schonung der Ressourcen der fossilen Energieträger ist ein weiterer Aspekt, welcher in dem Gesetzestext Berücksichtigung findet.

Konkrete Maßnahmen sind bspw. die festen Vergütungen den Sonnen- und Windenergie. Eine feste Abnahme und bevorzugte Einspeisung des Stroms aus regenerativen Energiequellen ist ebenfalls Inhalt des EEG aus dem Jahr 2017.



Weietere Artikel aus unserem Strom Lexikon