Schlichtungsstelle Energie

Mit dieser Einrichtung wird gewährleistet, dass Konflikte zwischen Anbietern von Energie und Kunden ohne gerichtliche Auseinandersetzung gelöst werden können. Die Institution hat Ihren Sitz in Berlin. Gibt es bei vertraglichen oder anderweitigen Konflikten keine Einigung, kann die Schlichtungsstelle eingeschaltet werden. Die Stelle spricht eine Empfehlung für den vorliegenden Konflikt aus. Grundsätzlich gibt es keine rechtliche Bindung im Zusammenhang mit dem Schlichtungsverfahren. Zieht eine beteiligte Partei dennoch vor Gericht, kommt es zum sofortigen Abbruch des Verfahrens. Für die Kunden gibt es bspw. die Option, im Fall einer erfolglosen Beschwerde in Bezug auf den Vertrag mit dem Strom- oder Gasversorger, einen Anruf bei der Schlichtungsstelle zu tätigen. Anschließend gibt es eine rechtliche Verpflichtung für den Energieversorger, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Die Schlichtungsstelle kann von Privatnutzern kostenfrei in Anspruch genommen werden. Die Verfahrensdauer ist auf maximale drei Monate begrenzt.



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