Sonderkündigungsrecht

Dieses Recht ist grundsätzlich eine Option, einen über einen gewissen Zeitraum abgeschlossenen Vertrag vorfristig und einseitig zu kündigen. Im Regelfall ist die Mindestvertragslaufzeit von beiden Vertragsparteien einzuhalten. In bestimmten Konstellationen ist für jede Vertragspartei möglich, einen Vertrag durch Ausübung des Sonderkündigungsrechts vor Ablauf der regulären Frist zu beenden. Im Fall von Gas- bzw. Stromverträgen existiert ein gesondertes Kündigungsrecht, wenn der Anbieter eine Preiserhöhung ankündigt. Die Frist in diesem Fall beträgt zwei Wochen nach Zugang des Erhöhungsschreibens. Dieses Recht ist grundsätzlich für Verbraucherverträge von dem Gesetzgeber festgeschrieben. Die Kündigung muss in jeglicher Konstellation schriftlich erfolgen. Für den Anbieter besteht bspw. ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Kunde der Zahlungsverpflichtung nicht entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen nachkommt.



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