Erdgassteuer

Die Nutzung von Erdgas wird in Deutschland analog zu den anderen Energieträgern entsprechend des Verbrauchs besteuert. Die Steuer wurde im Rahmen einer Steuerreform zum 01.01.1989 eingeführt. Festgelegt ist diese Steuer innerhalb des Energiesteuergesetzes. Grundsätzlich bestehen unterschiedliche Steuersätze in Nutzung von Erdgase als Fahrzeugkraftstoff und zum Verbrauch in Heizungsanlagen. Die Steuer wird fällig, sobald Erdgas aus dem Leitungsnetz entnommen und verbraucht wird. Befreit von der Steuer ist der Handel mit Erdgas. Zur Förderung der regenerativen Energien ist Biogas von der Erdgassteuer befreit. Die Gasanbieter integrieren die Steuern direkt in den Rechnungen gegenüber den Kunden. Es ist keine separate Zahlung der Steuern erforderlich, da die Steuer von den Anbietern aus den gezahlten Beiträgen gezahlt wird. Bei der Nutzung eines Blockheizkraftwerkes kann aufgrund der Umwandlung von Erdgas in Strom die Steuer zurückerstattet bekommen.



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