Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 1935 kam es zu vielen Anpassungen. Mit dem Gesetz wird die Versorgung mit Elektrizität und Gas in Deutschland geregelt. Das bundesweite Gesetz soll für eine verhältnismäßig preiswerte und für die Verbraucher kundenfreundliche Versorgung mit Energie sorgen. Berücksichtigt werden soll dabei die Verträglichkeit mit der Umwelt und die kontinuierliche Instandhaltung der Netzes in Verbindung mit einer effizienten Versorgung. Mit unterschiedlichen rechtlichen Mitteln wie verschiedenen Anzeige- und Genehmigungspflichten soll die Einhaltung des Gesetzes gewährleistet werden. Die Wettbewerbsneutralität mit Überwachungsrechten gegen einen unlauteren Wettbewerb ist eine weitere Aufgabe, welche in dem Gesetz festgelegt ist. Weiterhin sind in dem Gesetz Schutzrechte für die Verbraucher integriert. Zusammenfassend bildet das EnWG den gesetzlichen Rahmen der Versorgung mit Energie. Eine stetige Anpassung des Gesetzestextes sorgt für eine zeitgemäße Auslegung der Grundregelungen.



Weietere Artikel aus unserem Strom Lexikon