Dieser Begriff ist mit einer Kaution zu vergleichen. Im Rahmen von Strom- bzw. Gasverträgen können die Anbieter einen Sonderabschlag verlangen. Dieser kann für die Nutzung des Tarifs erforderlich sein. Oftmals wird dieses vertragliche Instrument bei sehr günstigen Tarifen genutzt. Es handelt sich um eine einmalige Zahlungsleistung. Mit einem Sonderabschlag ist oftmals ein Tarif mit vergünstigten Arbeitsstunden verbunden. Somit ist bei Stromverträgen ein geringerer Betrag pro Kilowattstunde zu leisten. Grundsätzlich gilt: Je höher der Sonderabschlag, desto höher ist der Rabatt. Entspricht der Stromverbrauch am Ende der Abrechnungsperiode den monatlich entrichteten Zahlungen, kann der Sonderabschlag zurückerstattet werden. Der Sonderabschlag wird nicht verzinst und hat keinen Einlagenschutz. Damit besteht ein Risiko bei einer Zahlungsunfähigkeit des Anbieters. In diesem Fall gibt es keine Sicherheit, dass das Geld zurückgezahlt wird.